Wenn ich über KI im Handwerk spreche, kommt seit Wochen dieselbe Frage: „Herr Issler, muss ich meine KI-Inhalte jetzt kennzeichnen?“ Meine Antwort: Ja, ab dem 2. August 2026. Aber es ist weniger dramatisch, als viele befürchten. Und ehrlich gesagt halte ich die Regel für eine gute Nachricht.

Worum es wirklich geht

Der AI Act verlangt, dass Sie KI offenlegen, wenn sie täuschen könnte. Kennzeichnen müssen Sie vor allem drei Dinge: realistische KI-Bilder und KI-Videos, die echten Personen ähneln, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung und einen Chatbot auf Ihrer Website. Ausgenommen bleiben Werbung, Satire und alles, was ein Mensch fachlich prüft und verantwortet.

Warum ich das gut finde

Ich erlebe jeden Tag, wie viel im Handwerk am Vertrauen hängt. Ein Kunde, der Ihnen glaubt, ruft an. Ein Kunde, der sich getäuscht fühlt, ist für immer weg. Transparenz ist kein Hindernis für dieses Vertrauen, sie ist das Fundament. Deshalb weist auch unsere virtuelle KI-Kollegin Mia bei jedem Video darauf hin, dass sie ein KI-Avatar ist. Das kostet nichts und schafft Klarheit. Ehrlichkeit war noch nie ein Wettbewerbsnachteil.

Mein Rat für Ihren Betrieb

Gehen Sie einmal in Ruhe durch Ihr Marketing. Wo steckt KI drin? Wo sieht ein Mensch das Ergebnis, ohne dass jemand es geprüft hat? Dort setzen Sie einen sichtbaren Hinweis und notieren kurz, wer geprüft hat. Mehr ist es für die meisten Betriebe nicht. Bei Bussgeldern bis zu 15 Millionen Euro für grosse Fälle ist dieser eine Nachmittag gut investiert.

Wenn Sie das Thema in Ihrer Innung oder in Ihrem Netzwerk vertiefen möchten, komme ich gern für einen Vortrag vorbei und mache es an echten Beispielen greifbar. Melden Sie sich einfach bei mir.

Viele Grüsse
Thomas Issler

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praktischen Überblick und ist keine Rechtsberatung.